Reinhard Kastner
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine vertrauensvolle, persönliche Zusammenarbeit bildet die Basis meiner Arbeit.
Individuell
Ich berate Sie individuell auf Ihre Ansprüche und Bedürfnisse angepasst.
Zuverlässig
Ich bin Ihr zuverlässiger Partner bei allen Themen rund um Arbeitssicherheit.
GESETZLICH VERANKERT
Arbeitssicherheit
1996 wurde der Arbeits- und Gesundheitsschutz in deutschen Unternehmen und Verwaltungen neu geregelt, europäisches in nationales Recht umgesetzt. Das seither geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; sein wichtigstes Ziel ist in § 1 verankert – die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
In der Praxis bedeutet dies: Der Arbeitgeber ist für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich und hat Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Er muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen, die ihn entsprechend beraten und unterstützen. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen zu werden, und die Pflicht, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Vorschriften zu beachten.
Wann braucht ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Berufsgenossenschaften legen mit der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ entsprechend § 14 ASiG konkrete Ausführungsregelungen fest. In § 2 ist hier folgendes nachzulesen:
(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen.
Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.
(2) Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1.
Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gebenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.
- Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung
- Vorbereiten und Gestalten und Aufrechterhalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme
- Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowei Arbeitsbereiche überwacht werden
- Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen. Ständige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
Mein Leistungsangebot für Betriebe
Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
(u. U. Sicherheitsbeauftragter, Betriebsarzt, Brandschutzhelfer, Sicherheitsfachkraft)
Hilfe bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen
hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen (Gefährdungsbeurteilung)
Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz
von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
(ASA) bei mehr als 20 Beschäftigten. (ASiG § 11)
Erstellen von Betriebsanweisungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Unterstützung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Ausbildung von Brandschutz-/Evakurierungshelfern gem. DGUV 1
Sicherheitsunterweisungen für Staplerfahrer (jährlich)
Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
Infektionsschutzbelehrungen
(Folgebelehrungen) gem. § 43 Abs. 4 InfSG.
Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
(Gefahrstofflisten, Sicherheitsdatenblätter)
Mein Angebot für Neukunden
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29,00 € / Monat *
bis 19 Mitarbeiter
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bis 49 Mitarbeiter
49,00 € / Monat *
ab 50 Mitarbeiter
Die Mitgliedschaft ist 3 Monate vor Jahresende für beide Seiten problemlos kündbar.
In der Mitgliedschaft enthalten:
- Sifa-Betreuung
- Vertrag
- Nachweise
Zusätzliche Kosten*
je Gefährdungsbeurteilung 25,– €
je Betriebsanweisung 25,– €
je Gefahrstoffverzeichnis 25.– €
Auf Wunsch & nach Absprache:
- Jährliche Sicherheitsbelehrung
- Infektionsschutzbelehrungen (Folgebelehrung)
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer
* Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
Über
Mich
Ich bin Reinhard Kastner und Ihr Spezialist für Arbeitssicherheit!
Durch meine langjährige Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit biete ich Ihnen einen zuverlässigen Service an.
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